Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fassung 042020
Ibw consulting GmbH
Hauptstrasse 103
2231 Strasshof
(nachfolgend IBW CONSULTING GMBH genannt)
- Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Angebote, Verträge und Handelsgeschäfte der IBW CONSULTING GMBH im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit.
Die AGB sind auch auf der Homepage der IBW CONSULTING GMBH in der jeweils gültigen Fassung abrufbar. Änderungen der AGB können von der IBW CONSULTING GMBH jederzeit vorgenommen werden. Sie entfalten auch Wirkung auf bereits bestehende Vertragsverhältnisse, sofern die Kunden auf die geänderte Version hingewiesen wurden und nicht innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung ein Widerspruch an die IBW CONSULTING GMBH ergangen ist.
- Vertragsschluss
Alle Angebote der IBW CONSULTING GMBH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst nach Vorauszahlung der bestellten Ware auf das von IBW CONSULTING GMBH bekanntgegebene Geschäftskonto, oder mit der Übermittlung einer Auftragsbestätigung bzw. Übersendung der bestellten Ware mit Lieferschein oder Rechnung, zustande. Der Kunde hat für wiederkehrende Bestellungen auch die Möglichkeit, der IBW CONSULTING GMBH auch eine Einzugsermächtigung erteilen. Diese muss zwischen dem Kunden und der IBW CONSULTING GMBH gesondert vereinbart werden. Sollte eine Bestellung nicht in vollem Umfang lieferbar sein, so ist die IBW CONSULTING GMBH berechtigt, den Auftrag auch in Teillieferungen mit Teilzahlungsrechnungslegung auszuliefern. Sollte ein Liefertermin nicht eingehalten werden können, so hat der Kunde der IBW CONSULTING GMBH eine angemessene schriftliche Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.
- Preise
Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich ohne der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ergänzungen oder Änderungen des Vertragsangebots durch den Kunden gelten als neues Angebot. Die von IBW CONSULTING GMBH genannten Preise für Lieferungen gelten ab Lager und beinhalten nicht die Fracht, Verladung und Versicherung. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden ist die IBW CONSULTING GMBH berechtig, die Geldschuld in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Eine Zahlung gilt als geleistet, wenn die IBW CONSULTING GMBH über den Betrag verfügen kann. Für die Eintreibung der Forderung notwendigen Mahn, Inkasso oder Rechtsanwaltskosten werden entsprechend des tatsächlichen Aufwands dem Kunden verrechnet.
- Lieferung
Die Lieferungen der IBW CONSULTING GMBH erfolgen frei ab Lager. Der Versand erfolgt, soweit nichts anderes mit dem Kunden vereinbart, mit einem von IBW CONSULTING GMBH gewählten Transportunternehmen. IBW CONSULTING GMBH wird dafür einen für den Kunden günstigen Transportweg gewährleiten und die dafür anfallenden Kosten, ohne Aufschlag, gesondert auf der Rechnung ausweisen. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind einvernehmlich ausgeschlossen. Mit der Übergabe an ein Transportunternehmen geht die Gefahr der Verschlechterung der Ware an das Transportunternehmen über.
- Schadenersatz
Jeglicher Schadenersatz ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der IBW CONSULTING GMBH vorliegen. Die Haftung der IBW CONSULTING GMBH bezieht sich in jedem Fall nur auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung selbst entstehen.
- Gewährleistung
Der Kunde muss die gelieferte Ware sofort, spätestens aber innerhalb von 5 Arbeitstagen auf Mängel untersuchen und sofern Mängel aufgetreten sind, diese umgehend der IBW CONSULTING GMBH schriftlich anzeigen. Die Beweislast für etwaige Anspruchsvoraussetzungen wird zur Gänze vom Kunden getragen. Im Falle einer begründeten Reklamation behält sich die IBW CONSULTING GMBH das Recht vor, eine Ersatzlieferung zu leisten, oder eine Gutschrift zu erstellen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, wie zB. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sofern die IBW CONSULTING GMBH lediglich als Vertriebspartner eines Erzeugers oder Lieferanten agiert, greifen die Herstellergarantien des Erzeugers bzw. des Lieferanten.
- Eigentumsvorbehalt
Die IBW CONSULTING GMBH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts sorgsam zu behandeln. Die IBW CONSULTING GMBH ist bei vertragswidrigem Verhalten berechtigt (insbesondere bei Zahlungsverzug) vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzuverlangen.
- Höhere Gewalt
Im Falle von höherer Gewalt, Aussperrung, Streik, behördlichen Maßnahmen oder anderen von IBW CONSULTING GMBH nicht zu vertretenden Umständen, ist die IBW CONSULTING GMBH zum Lieferaufschub berechtigt. Der Kunde hat in diesem Fall keine Rechte oder Ansprüche aufgrund der Lieferverzögerung. Sofern die genannten Gründe zu einer nicht möglichen Leistungserbringung der IBW CONSULTING GMBH führen ist diese berechtigt vom Vertrag zurückzutreten
- Datenverarbeitung
Alle für die Abwicklung erhobenen und erforderlichen Daten des Kunden werden unter Einhaltung der Bestimmungen des DSG 2000 verarbeitet. Überdies gibt der Kunde seine Zustimmung zur Verarbeitung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten, zum Zwecke der ordnungsgemäßen Abwicklung an etwaige Lieferanten. Ein Widerruf dieser Zustimmung ist jederzeit möglich (möglich (§ 8 Abs. 1 Z 2 DSG).
- Schlussbestimmungen
Sämtliche rechtserhebliche Erklärungen des Kunden an die IBW CONSULTING GMBH bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Abgesehen von den der IBW CONSULTING GMBH nach Gesetz oder Vertrag zustehenden Befugnissen ist die IBW CONSULTING GMBH berechtigt, vom Liefervertrag ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren oder ein Vorverfahren gemäß Ausgleichsordnung eröffnet, oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt. Der Vertrag sowie alle Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und der IBW CONSULTING GMBH unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Die Bestimmungen des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über den Internationalen Warenkauf (BGBI 1988/96) finden keine Anwendung. Die Bestimmungen der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung der INCO-Terms (Internationale Regeln für die Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln der Internationalen Handelskammer) finden Anwendung, soweit der Liefervertrag oder die gegenständlichen allgemeinen Verkaufsbedingungen nichts Abweichendes bestimmen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Liefervertrag sowie den gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der IBW CONSULTING GMBH ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich. Die IBW CONSULTING GMBH ist jedoch berechtigt, auch ein anderes für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.